Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Sonnen-Herzogstraße KG

 

2. Angebot/Preis

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich oder fest angegeben sind. Ein Kaufvertrag kommt spätestens durch Auslieferung der Ware durch den Verkäufer zustande. Der Besteller ist verpflichtet, bei Ablieferung der Ware unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware mit der bestellten übereinstimmt.

Nebenabreden, Abänderungen des Vertrages, Erklärungen im Rahmen einer Verkaufsberatung wie auch alle sonstigen Zusagen und Vereinbarungen, z. B. die Zusicherung von Eigenschaften der zu liefernden Sachen, die Zusicherung eines bestimmten Erfolges sowie Vertragsänderungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erklärt oder bestätigt worden sind.

Nachträgliche Auftragsänderungen, Mengenänderungen und Streichungen können nur anerkannt werden, wenn noch keine Kosten angefallen sind oder der Verkäufer sich bereit erklärt, die durch seine Änderung entstehenden Kosten zu übernehmen.

Die Preise des Verkäufers verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer und frei Haus, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.