Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Sonnen-Herzogstraße KG
5. Beanstandungen
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware - bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung - unter Übersendung von Prüfmaterial schriftlich spezifiziert zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der vereinbarten Abrufbereitschaft und endet 6 Monate danach, gleichgültig, ob der Käufer die Ware abgerufen hat oder nicht. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung mit dem Verkäufer sind unzulässig und berechtigen den Verkäufer, die Annahme der Ware zu verweigern. Der Verkäufer ist berechtigt, die gelieferte Ware auf die angezeigten Mängel unter Praxisbedingungen im Bereich des Käufers zu prüfen. Wird die gelieferte Ware mit Recht beanstandet, so ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl entweder nachzubessern, Ersatz zu liefern oder Gutschrift des Gegenwertes vorzunehmen. Liefert der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Ersatz oder ist die neu gelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, hat der Käufer das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruht. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für Transportschäden. Im Falle eines vermuteten Transportschadens ist der Käufer verpflichtet, die Entschädigungsansprüche gegen den Frachtführer gem. den geltenden Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie die Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
Die Prüfung, ob die bestellte oder vom Verkäufer vorgeschlagene Ware sich für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck eignet, ist Pflicht des Käufers; der Verkäufer übernimmt für die Eignung keine Gewähr.