Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Sonnen-Herzogstraße KG
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegen den Verkäufer ist Düsseldorf. Gerichtsstand für Klagen des Verkäufers ist nach dessen Wahl entweder Düsseldorf oder das für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Erhebt der Verkäufer Klage am Sitz oder der Niederlassung des Käufers, findet das dort geltende Recht Anwendung.