Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Sonnen-Herzogstraße KG
4. Versand/Abholung
Erfüllungsort für die Lieferung ist Düsseldorf. Verläßt die Ware die Fabrik oder das Lager, so übernimmt der Käufer die Gefahr. Ist in der Bestellung keine bestimmte Anweisung für den Versand gegeben, so erfolgt dieser nach bestem Ermessen des Verkäufers im Interesse des Käufers. Eine Verpflichtung für schnellste Verfrachtung übernimmt der Verkäufer nicht. Frachtfrei zugesagte Lieferung gilt nur für gewöhnliches Frachtgut, evtl. Sammelladung, nicht jedoch für Luftfracht, Express- und Eilgut sowie Sonderverladungen.
Alle etwaigen Vereinbarungen über die Transport- und Versicherungskosten (cif, fob, franko usw.) sind reine Spesenklauseln, die den Gefahrübergang nicht berühren. Bei Ablieferung der Waren beim Besteller bzw. seinen Betriebsmitarbeitern ist der Lieferschein von diesen zu quittieren und gilt als unwiderruflicher Nachweis der Lieferung.
Änderungen von Einkaufsberechtigungen sind von seiten des Käufers dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen.