Jetzt zahlt der Staat Ihre Renovierungen mit!
Seit dem 01.01.09 gelten neue, geänderte Steuerermäßigungen für Nutzer von Handwerker- und haushaltsnahen Dienstleistungen. Sie können bis zu 1.200 Euro pro Jahr an Steuern sparen und mit dieser Einsparung ihre Wohnqualität verbessern.
Den Steuerbonus gibt es zum Beispiel für folgende Dienstleistungen:
• Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (Teppichböden, Parkett, Fliesen)
• Renovierung von Wohnräumen (keine Neubauten und Erweiterungen)
• Raum - und Fassadengestaltung
• Streichen und Lackieren von Wänden, Fenster, Türen
• Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
• Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
Voraussetzungen für die Gewährung des Steuerbonus sind:
• Das Vorliegen einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
• Die Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen sein, da Materialkosten und sonstige Warenlieferungen unberücksichtigt bleiben.
• Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen werden (keine Barzahlungen).
• Der Nachweis der Geldüberweisung in Form eines Überweisungsbelegs oder Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich und der Steuererklärung beizufügen.
• Leistungsbeginn ist der 01.01.09, die Zahlung muss im Jahr 2009 erfolgen